inotronic lässt beim entsprechenden Netzwerkinformationszentrum (NIC) eine Kunden-Domain registrieren. Dabei stehen folgende Domains zur Auswahl: [Domainübersicht und deren Voraussetzungen]
Aufträge und Änderungen des Kunden haben nur in schriftlicher Form (Brief, Fax) ihre Gültigkeit, E-Mails nach zusätzlicher schriftlicher Bestätigung durch den Kunden.
Tarif
Neben der Jahresgebühr wird eine einmalige Setup-Gebühr erhoben.
Domain-Änderungen ziehen gegebenenfalls eine neue Registrierungsgebühr mit sich, siehe hierzu das Regelwerk des NIC.
Mindestens acht Wochen vor Vertragsende muss eine Domain gekündigt werden. Andernfalls werden Gebühren für die folgende Zeiteinheit fällig. Wird die Domain an einen neuen Inhaber übertragen, gilt dasselbe.
Die Verlängerung erfolgt am Konnektierungstag der Folgejahre.
Haftung
Die Vertragspartner haften einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für Domains, die beim Registrierungsantrag noch frei sind, garantiert inotronic keinen Erwerbsanspruch.
Auch die technisch/rechtlich mögliche Eintragung liegt nicht im Verantwortungsbereich von inotronic.
Beansprucht jemand Rechte an einer für Sie registrierten Domain, so teilen wir Ihnen dies mit.
Zuwiderhandlungen oder Straftaten im Zusammenhang der Domain hat der Kunde zu verantworten.
Datenaustausch, Geheimhaltung
inotronic darf Kundendaten speichern unter Vorbehalt, sie nicht an Dritte weiterzugeben. Dies erfolgt nur bei der Registrierung im jeweiligen NIC, worauf die Kundendaten allgemein zugänglich in dessen Datenbank geführt werden.
Schlussbestimmungen
Neben unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Regeln des zuständigen NIC